ANTRÄGE UND FORMULARE

Pflegebedürftigkeit, was muss ich tun?

Manchmal entsteht Pflegedürftigkeit plötzlich und unerwartet, wie z.B. einem Schlaganfall. Häufig entwickelt sich Pflegebedürftigkeit jedoch schleichend. Sobald Sie den Eindruck haben, dass Sie oder Ihr Angehöriger regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Pflegebedürftig besteht aber nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Entscheidend ist die Frage, ob körperliche und / oder geistige Einschränkungen den Alltag erschweren.

Eine wichtige Voraussetzung muss erfüllt sein: Die Person, welche zukünftig Mittel von der Pflegekasse erhalten will, muss mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Das kann entweder eine gesetzliche Pflegekasse oder eine private Pflichtversicherung sein. Bei pflegebedürftigen Kindern sind die Bedingungen erfüllt, wenn mindestens ein Elternteil entsprechend eingezahlt hat.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung. Wenn Sie ab Juni pflegebedürftig sind, den Antrag auf Leistungen aber erst im Dezember stellen, erhalten Sie Leistungen auch erst ab Dezember. Entscheidend für den Leistungsbeginn ist das Datum der Antragstellung, nicht der Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

 

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